09.10.2017 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund einer erforderlichen               Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema Ferienwohnungenaus Anlass der               Novellierung des Baugesetzbuches von 2017.

            Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB Vereinfachtes Verfahrendurchgeführt.

 

2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch den Kleingartenanlage Klußer Damm

im Osten :    durch die Straße Klußer Damm

im Süden:durch die Kleingartenanlage Am Karpfenteich“ 

im Westen: durch den Friedhof

(siehe Anlage 1)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 Wohngebiet Klußer Damm

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer               Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß §               13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage