19.06.2017 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Stadtwerke Wismar GmbH

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes

"Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost"  bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der

Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des

Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost"  nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der

fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage wird von Frau Prante vorgestellt.

 

Sie erklärt, dass es keine Einsprüche seitens der Bürger gegen den Planentwurf gab und die Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB berücksichtigt wurden.

 

Frau Prante teilt mit, dass die Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Lenensruher Weg /Ost im Parallelverfahren zum B-Plan 79/11 erfolgt. Der Teilbereich Nord (Evang. Grundschule) wird voraussichtlich der Bürgerschaft im Juli 2017zur Beschlussfassung (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) vorgelegt.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:          9

Nein Stimmen:       0

Enthaltungen:        0

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Anlagen zur Vorlage