13.03.2017 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:durch die Straße Am Ring (Planstraße C) und eine Linie in Verlängerung                             davon Richtung Westen bis zu der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten                                           öffentlichen Gehölzfläche sowie vom Grundstück 4785/22

im Osten: vom Grundstück 4785/22 sowie von der Straße Am Ring (Planstraße A)

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16

im Westen:von der im Bebauungsplan Nr. 10/91 festgesetzten öffentlichen Gehölzfläche                             sowie vom Grundstück 4785/34

 

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung entsprechend Anlage 4 abzuschließen.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6

Nein Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage