13.03.2017 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dargetzow ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

  1. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:durch die Straße Am Ring und eine Linie in Verlängerung davon Richtung Westen bis                             zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowie vom Grundstück                             4785/22 (Gewerbegebiet)

im Osten: vom Grundstück 4785/22 (Gewerbegebiet) sowie von der im Flächennutzungsplan               dargestellten Grünfläche

im Süden: von der Straße Am Weißen Stein sowie vom Grundstück 4785/16 (Wohnbaufläche)

im Westen:von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage