06.05.2013 - 5 Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 06.05.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Susanne Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Vorfeld der Diskussion erfolgte eine kurze Erläuterung zur Vorlage.
Diese Grundsatzentscheidung zur Absenkung der Förderhöhe auf 80 % für Erbbaurechtsverträge
mit Sportvereinen der Hansestadt Wismar soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung getroffen werden.
Es wurden mit allen betroffenen Vereinen entsprechende Gespräche geführt und von diesen
bestätigt, dass es keine großen finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Absenkung der Förderhöhe
in den Vereinen gibt.
Die in der Diskussion aufgetretenen Fragen wurden vollständig beantwortet.
Wortmeldungen erfolgten von Frau Voigt, Herrn Werner, Herrn Hilse, Herrn Senator Berkhahn,
Frau Jörss und Frau Scheidt.
Frau Jörss nimmt nicht an der Abstimmung teil, da sie Mitglied im Schützenverein ist. Sie sieht
hier eine Befangenheit ihrer Person in der Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001 und 0546-45/08 vom 25.09.2008 verlängert die Hansestadt Wismar die Erstattung des Erbbauzinses um weitere 5 Jahre auf dem Wege der Sportförderung für die Sportvereine der Hansestadt Wismar.
Auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung können bis zu 80% des zu zahlenden Erbbauzinses erstattet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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