12.06.2017 - 9 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 12.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
In der Sitzung des Ausschusses vom 8. Mai hat Herr Fuhrwerk um eine Information zur Situation der Flüchtlinge in der Hansestadt Wismar gebeten. Es wird um Information gebeten, wie die Kommune die
finanziellen Mittel vom Land (100,- Euro pro Flüchtling) verwendet.
Herr Fröhlich informiert, über die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 – 2018 vom 2. August 2016. Danach stellt das Land in den Jahren 2016 – 2018 für jeden anerkannten Schutzberechtigten 100,- €/Jahr zur Verfügung (Stichtag: 30.06. des jeweiligen Jahres).
In der Hansestadt Wismar leben 432 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte (mit Hauptwohnsitz). Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung von 43.200,- € für das Jahr 2016.
Im Jahr 2017 werden 130 Kinder aus dem Personenkreis der Flüchtlinge in Kindertagesstätten der Stadt
betreut. Die Kosten für die Betreuung betragen 213.255,84 €. Weiterhin werden in den Wismarer Schulen 145 Schüler in der Sprachförderung unterrichtet, zum Teil in DaZ Klassen. Hier sind die Kosten für die Beschulung und Bereitstellung von Schul- und Arbeitsmaterialien zu tragen.
Die Hansestadt Wismar setzt die bereitgestellten Mittel auch zur Finanzierung dieser Kosten ein.
Herr Prof. Winkler beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:38 Uhr.
Die nicht Öffentlichkeit wird hergestellt.