14.10.2013 - 5 Behindertenbeauftragte(r) der Bürgerschaft der ...

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Frau Lüders richtet das Wort an Frau Berger und möchte über das Zustandekommen des Antrages der Bürgerfraktion informiert werden. Frau Berger informiert den Ausschuss darüber, dass die Fraktion von behinderten Beschäftigten der Eigenbetriebe der Hansestadt Wismar mehrfach angesprochen wurde, dass sie auf Grund ihrer Behinderung gemobbt werden. Daraufhin kam die Idee zustande, einen Behindertenbeauftragen innerhalb der Bürgerschaft aufzustellen, der sich um solche und andere Belange kümmern soll. Die behinderten Beschäftigen der Eigenbetriebe, die sich an die Fraktion gewandt hatten, wollten sich gerne an eine Vertrauensperson wenden, die die Interessen aller vertritt.

 

Herr Dr. Framm fragt an, ob es nicht möglich ist, solche Probleme direkt an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales heranzutragen und dieses Gremium als Vertrauensperson agieren zu lassen. Dem stimmte Frau Berger zu.

Herr Dr. Hoot merkt an, dass ein Behindertenbeauftragter ein Allrounder sein müsste, der sich in allen Bereichen der Sozialhilfe, aber auch in anderen Bereichen auskennt. Dies sei unmöglich. Außerdem sei der geschilderte Sachverhalt innerbetrieblich zu klären. Ein rechtliches Vorgehen gegen Mobbing ist sehr schwierig.

Frau Lüders erklärt, dass zwei Personen die gemobbt werden, keinen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen der Bürgerschaft rechtfertigen. Für solche Personen gibt es andere Möglichkeiten und Ansprechpersonen.

Frau Scheidt informiert den Ausschuss darüber, dass in der Hansestadt Wismar eine Richtlinie existiert, die sich mit dem Problem Mobbing auseinandersetzt. In dieser sind die Ansprechpartner und die Möglichkeiten, die ein schikanierter Beschäftigter hat, klar dargestellt. Behinderte Personen, die Probleme haben, können sich an folgende Stellen wenden: Gleichstellungsbeauftragte, Gesundheitsmanagement, Seniorenbeirat, Behindertenverband und im Einzelfall auch an den Behindertenbeirat des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Herr Dr. Framm merkt an, dass dieses öfters publiziert werden sollte.  Herr Kothe informiert den Ausschuss darüber, dass solche Arbeitsfragen wie Mobbing an den Personalrat (Behindertenbeauftragen) herangetragen werden sollten. Die Bürgerschaft ist dafür nicht das richtige Instrument.

Frau Lechner merkt an, dass es die Pflicht der Bürgerschaftsmitglieder ist, die Vereine der Hansestadt Wismar zu kennen. Zudem informiert sie die Anwesenden darüber, dass der Seniorenbeirat sehr eng mit dem Behindertenbeirat des Landkreises zusammenarbeitet.

 

Frau Beger wird die Argumentation aus dem Ausschuss ihrer Fraktion vortragen.

 

Frau Lüders macht die Anwesenden noch einmal auf das Verfahren, wie mit einem von der Bürgerschaft in einen Ausschuss verwiesenen Antrag umzugehen ist, aufmerksam.