10.06.2013 - 4 Behindertenbeauftragte(r) der Bürgerschaft der ...

Beschluss:
vertagt
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Frau Lüders erläutert den Antrag der Für-Wismar-Fraktion. Da kein Mitglied der Für-Wismar-Fraktion anwesend ist, schlägt sie vor die Beschlussfassung auf die nächste Ausschusssitzung zu vertagen. Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Dr. Hoot erklärt, dass die Stadt Lübeck zwei ehrenamtliche Behindertenbeauftragte beschäftigt. Die Idee entstammt einem Wahlprogramm der SPD und Grünen. Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten besteht darin Bauvorhaben auf ihre Eignung für Körperbehinderte zu untersuchen.

Eine Rücksprache ergab, dass die Stadtvertretung der Stadt Lübeck diese Stellen als nicht mehr sinnvoll erachten. Zudem stellt sich die Frage, wer in der Hansestadt Wismar dafür geeignet ist ein solches Ehrenamt auszuüben.

Herr Fröhlich erklärt den Anwesenden, dass ein Behindertenbeauftragter für die Hansestadt Wismar nur eine Rolle gespielt hat, als Wismar noch kreisfrei war. So gab es im Gesundheitsamt der Hansestadt bereits einen Behindertenbeauftragen. Dieser ist mit der Kreisgebietsreform in den Landkreis Nordwestmecklenburg gewechselt.

Derzeit können sich Betroffene an den Behindertenbeauftragten des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie an den Seniorenbeirat der Hansestadt Wismar wenden. Die Notwendigkeit der Schaffung einer Stelle als Behindertenbeauftragten sieht die Verwaltung der Hansestadt Wismar nicht.

 

 

 

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