14.12.2017 - 10.1 Haushaltssatzung 2018/2019 - Doppelhaushalt

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2018/2019 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019 und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.

 

 

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag zum nachfolgenden CDU-Antrag:

Vor dem letzten Satz im Beschlussvorschlag wird folgender Satz eingefügt:

Sie sollen in Investitionsmaßnahmen resultierend aus dem Sportentwicklungsprogramm in die bessere Ausstattung unserer Schulen und für Spielplätze verwendet werden.

 

Herr Ballentin, CDU-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Gegenstand:

Haushaltsvermerk - Produkte „Kreisumlage“ und „Allgemeine Umlagen an Landkreise“

Beschlussvorschlag:

Folgender Haushaltsvermerk wird den Produkten 5442100 „Kreisumlage“ und 7442100 „Allgemeine Umlagen an Landkreise“ hinzugefügt:

Einsparungen, die sich beispielsweise aus einer Senkung der Kreisumlage ergeben, sind nicht sachgebietsgebunden und können investiv verwendet werden, sofern keine Fehlbeträge mehr vorhanden sind.

Über die Verwendung freigewordener Mittel entscheidet die Bürgerschaft.

 

Wortmeldungen: Frau Hagemann; Herr Dr. Zielenkiewitz; Herr Manthey; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Tiedke

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion.

Sie sollen in Investitionsmaßnahmen resultierend aus dem Sportentwicklungsprogramm in die bessere Ausstattung unserer Schulen und für Spielplätze verwendet werden.

- beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung über den modifizierten Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.

Gegenstand:

Haushaltsvermerk - Produkte „Kreisumlage“ und „Allgemeine Umlagen an Landkreise“

Beschlussvorschlag:

Folgender Haushaltsvermerk wird den Produkten 5442100 „Kreisumlage“ und 7442100 „Allgemeine Umlagen an Landkreise“ hinzugefügt:

Einsparungen, die sich beispielsweise aus einer Senkung der Kreisumlage ergeben, sind nicht sachgebietsgebunden und können investiv verwendet werden, sofern keine Fehlbeträge mehr vorhanden sind. Sie sollen in Investitionsmaßnahmen resultierend aus dem Sportentwicklungsprogramm in die bessere Ausstattung unserer Schulen und für Spielplätze verwendet werden.

Über die Verwendung freigewordener Mittel entscheidet die Bürgerschaft.

- beschlossen

 

 

 

Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2018/2019 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019 und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.

 

Gegenstand:

Haushaltsvermerk - Produkte „Kreisumlage“ und „Allgemeine Umlagen an Landkreise“

Beschlussvorschlag:

Folgender Haushaltsvermerk wird den Produkten 5442100 „Kreisumlage“ und 7442100 „Allgemeine Umlagen an Landkreise“ hinzugefügt:

Einsparungen, die sich beispielsweise aus einer Senkung der Kreisumlage ergeben, sind nicht sachgebietsgebunden und können investiv verwendet werden, sofern keine Fehlbeträge mehr vorhanden sind. Sie sollen in Investitionsmaßnahmen resultierend aus dem Sportentwicklungsprogramm in die bessere Ausstattung unserer Schulen und für Spielplätze verwendet werden.

Über die Verwendung freigewordener Mittel entscheidet die Bürgerschaft.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Herr Ballentin, CDU-Fraktion, gibt eine persönliche Erklärung ab.

 

 

 

 

Herr Rakow verlässt die Sitzung um 18:04 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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