30.11.2017 - 10.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

- Stadtwerke Wismar GmbH

 

berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

- Spilker & Collegen Rechtsanwälte

 

nicht berücksichtigt werden.

(Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Norden:durch das Grundstück der Schweriner Straße 14

im Nord-Osten:durch die Schützenwiese

im Süd-Osten:durch Grundstücke des Schillerringes

im Süden:durch die Tankstelle Schweriner Straße

im Westen:durch die Schweriner Straße

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=688&TOLFDNR=10439&selfaction=print