30.11.2017 - 10.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Spilker & Collegen Rechtsanwälte
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung, Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden:durch das Grundstück der Schweriner Straße 14
im Nord-Osten:durch die Schützenwiese
im Süd-Osten:durch Grundstücke des Schillerringes
im Süden:durch die Tankstelle Schweriner Straße
im Westen:durch die Schweriner Straße
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 "Schützenwiese" den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
10,4 MB
|