26.10.2017 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde,

         Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde,

         Die Landrätin des Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde

         Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

         Der Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

         Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

         Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck

         Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

         Stadtwerke Wismar GmbH

 

berücksichtigt werden, die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Bodenschutzbehörde

         Deutsche Telekom AG

         Herr Dr. Eberhardt Blei

 

teilweise berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Hauptzollamt Stralsund

         Frau Steffi und Herr Dr. Sönke Reimann

 

nicht berücksichtigt werden. (Abwägung, Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger Herrn Klewe, Projektentwicklungsgesellschaft Klewe/Junge mbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von Ersatzmaßnahmen zu schließen.

 

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

Teilbereich 1

im Norden:durch den Park Seebad Wendorf und das Hotel Seeblick

im Osten:durch angrenzende Flächen des Parkplatzes R.-Breitscheid-Str., der durch einen

Geh- und Radweg vom Plangebiet getrennt liegt,

im Süden:im östlichen Bereich durch den öffentlichen Parkplatz an der R.-Breitscheid-Str.

und das Grundstück der R.-Breitscheid-Str. 136-140 und im westlichen Bereich

durch die Kleingartenanlage Seebad

im Westen:durch den öffentlichen Parkplatz an der Wendeschleife Seebad Wendorf

 

Teilbereich 2

im Norden:durch die Straße zum Yachthafen

im Osten/im Süden:durch die Kleingartenanlage Bei der SoltwischSeebad Wendorf

im Westen:durch das Grundstück der E.-Scheel-Str. 15

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

5. Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

6. Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 35/94 "Seebad Wendorf"  gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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