26.10.2017 - 12.1 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgersch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2015, dass das Betreuungsgeld, die sogenannte "Herdprämie", gegen das Grundgesetz verstoße. Daraufhin wurden Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld den Ländern zur Verfügung gestellt und sollen an Landkreise und Gemeinden ausgeschüttet werden.

 

Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Gab es eine Zuweisung von Mitteln aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Landkreises NWM an die Hansestadt Wismar?

 

2. Wenn nein, gibt oder gab es Gespräche mit dem Landkreis über eine Ausschüttung an die Hansestadt Wismar?

 

3. Wenn ja, wie hoch war Gesamtbetrag der Zuweisung?

 

4. Wenn ja, wofür wird oder wurde das zur Verfügung gestellte Geld konkret eingesetzt?

 

5. Wenn ja, gibt es bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel besondere Hinweise oder Richtlinien, die eingehalten werden müssen?

 

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die Anfrage.

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