28.09.2017 - 13.2 Klage gegen Kreisumlagebescheid 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe
- Bearbeiter:
- Frederike Gerber
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt,
A)
den Bürgermeister zu beauftragen, gegen den Kreisumlagebescheid 2016 vom 15.07.2016 in Form des Widerspruchsbescheides der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.09.2017 fristwahrend Klage zu erheben
oder
B)
gegen den Kreisumlagebescheid 2016 vom 15.07.2016 in Form des Widerspruchsbescheides der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.09.2017 keine Klage zu erheben und den Kreisumlagebescheid 2016 damit bestandskräftig werden zu lassen.
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Wortmeldungen: Herr Tiedke; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Herr Brüggert; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung zur Beratung.
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke
Die Sitzung wird um 18:28 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18:49 Uhr weitergeführt.
Frau Lüders nimmt ab 18:49 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag.
Punkt A) ist zu ergänzen:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, gegen den Kreisumlagebescheid 2016 vom 15.07.2016 in Form des Widerspruchsbescheides der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.09.2017 fristwahrend Klage zu erheben. Unmittelbar nach Urteilsverkündung „Perlin“ ist eine Sondersitzung gemäß Geschäftsordnung der Bürgerschaft, eine Bürgerschaftssitzung, einzuberufen.
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.
- abgelehnt
Ja-Stimmen:16
Nein Stimmen:18
Der 1. Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft, Herr Rakow, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Es erfolgt die Abstimmung über den Punkt A) des Beschlussvorschlages.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, gegen den Kreisumlagebescheid 2016 vom 15.07.2016 in Form des Widerspruchsbescheides der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.09.2017 fristwahrend Klage zu erheben.
- abgelehnt
Ja-Stimmen:16
Nein Stimmen:18
Enthaltungen:0
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung zur Beratung des Präsidiums der Bürgerschaft.
Die Sitzung wird um 18:53 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 19:02 Uhr weitergeführt.
Es erfolgt die Abstimmung über den Punkt B) des Beschlussvorschlages.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, gegen den Kreisumlagebescheid 2016 vom 15.07.2016 in Form des Widerspruchsbescheides der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 07.09.2017 keine Klage zu erheben und den Kreisumlagebescheid 2016 damit bestandskräftig werden zu lassen.
- abgelehnt
Ja-Stimmen:13
Nein Stimmen:21
Enthaltungen:0
Der Bürgermeister, Herr Beyer, informiert abschließend, dass folglich keine Ermächtigungsgrundlage für eine Klage vorliegt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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öffentlich
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548,5 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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291,8 kB
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