28.09.2017 - 13.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Tagesordnungspunkt 13.1 mit der Vorlage VO/2015/1222-02 und der Tagesordnungspunkt 13.8 mit der Vorlage VO/2017/2354 werden zur Beratung zusammen aufgerufen. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

VO/2015/1222-02

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/09 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ im Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90

     „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“)

im Osten: von der Osttangente (Straße Lütt Moor) und der Gehölzfläche/ Waldfläche an

   der Osttangente

im Süden: vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

(siehe Anlage)

 

3. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist amtlich bekanntzumachen. Auf die Durchführung des Regelverfahrens gemäß BauGB ist hinzuweisen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

VO/2017/2354

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Redentin Süd ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Straße Lütt Moor

im Osten: von der Osttangente (Straße Lütt Moor)

im Süden: vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

(siehe Anlage)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Die Vorlage VO/2015/1222-02 kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=686&TOLFDNR=9919&selfaction=print