27.07.2017 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:
im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Süden:von der Straße Am Ring (Planstraße B)
im Westen:von der Baufläche GEE 1
(Lageplan siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit dem Vorhabenträger den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 5. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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237 kB
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1.019,8 kB
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1 MB
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