27.07.2017 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Lembkenhof – Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof

(Grundstück 3416/3),

vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie

vom Betriebsgelände MV Werften

im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar

im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt,

den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183,

dem Misch- und Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91)

sowie

von der Straße An der Lübschen Burg und

der Lübschen Straße 178 bis 184

im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und

der Lübschen Straße 207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie

der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof

(Grundstück 3415/24)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, teilt mit, dass hinsichtlich der Begründung ein Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE vorliegt.

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Seidenberg; Senator, Herr Berkhahn

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, beantragt eine separate Abstimmung der einzelnen Sätze.

 

Es folgt die Abstimmung über die Sätze 1 und 2 getrennt abzustimmen.

- beschlossen

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE hinsichtlich der Begründung kommt - getrennt nach Sätzen - zur Abstimmung.

Satz 1:

Der in dem Bereich vorhandene Schwarze Weg ist als Fuß- und Radwegeverbindung in die Planung einzubeziehen und zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Satz 2:

Der Fuß- und Radweg ist möglichst kreuzungsfrei zu gestalten (z. B. Unterführung).

Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

 

Die Vorlage kommt modifiziert – hinsichtlich der Begründung - zur Abstimmung.

[…] Der in dem Bereich vorhandene Schwarze Weg ist als Fuß- und Radwegeverbindung in die Planung einzubeziehen und zu erhalten. [...]

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=684&TOLFDNR=9664&selfaction=print