27.07.2017 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– EVB
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg
– Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
– Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Bürgermeister als Straßenbaulastträger
– Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Eisenbahn-Bundesamt
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich allgemeines Wohngebiet“, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 MB
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2
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4,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1.002,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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