29.06.2017 - 12.5 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bür...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 - 2018, stellt das Land den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bis 2018 100 Euro pro Jahr für jeden anerkannten Schutzberechtigten („100 Euro / pro-Kopf-Pauschale“) zur Verfügung. Damit sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, das Zusammenleben der bereits hier lebenden Menschen und der neu hinzugekommenen Flüchtlinge zu fördern und zu gestalten (vgl. Nr. 3 b) der Vereinbarung vom 2. August 2016).

 

Gemäß Ziffer II, Nr. 2 i. V. m Nr. 1 des Erlasses vom 19. Dezember 2016 des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der am 2. August 2016 getroffenen Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 bis 2018 stehen der Hansestadt Wismar diese Mittel gegenwärtig zur Verfügung.

 

Fragen:

 

1. Wie hoch sind die Mittel, die die Hansestadt Wismar bereits erhalten hat und wie hoch werden die voraussichtlich noch zu erhaltenen Mittel sein?

 

2. Wie sind die bisher erhaltenen Mittel verwendet worden? Bitte konkret mit Summe und Verwendung und Projekt und kurzer Projektbeschreibung/kurzer Beschreibung der konkreten Verwendung.

 

3. Wer hat über die Verwendung der zu 2. Aufzuschlüsselnden Mittel entschieden?

 

4. Welche Mittel sind noch frei und könnten noch für konkrete Projekte beantragt werden? An welche Stelle können Anträge gerichtet werden?

 

5. Hat die Hansestadt Wismar hierzu einen Leitfaden für die Antragsstellung entwickelt?

 

Wenn ja:

Enthält dieser Informationen zu den Inhalten und Anforderungen an Projektbeschreibungen im Rahmen der Beantragung von Projekten in den Bereichen der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie des Zusammenlebens in der Hansestadt Wismar?

 

Wenn nein:

Warum nicht?

 

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 20.08 Uhr beendet.

 

Die Nichtöffentlichkeit der Sitzung wird hergestellt und beginnt um 20.10 Uhr.

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