29.06.2017 - 10.2 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
  2. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.

 

 

Begründung: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn

 

Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag:

§14 (4)

Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 € jährlich oder 10,00 € halbjährlich abgelten.

 

Wortmeldungen: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Domke; 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Dr. Schubach

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.

- beschlossen

 

 

Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
  2. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.

§ 14 (4) der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung): Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 jährlich oder 10,00 halbjährlich abgelten.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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