22.05.2017 - 10.5 Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt folgende Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundestagswahl am 24.09.2017:

 

Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld von insgesamt 35,00 , deren Stellvertretung 30,00 .

Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld von insgesamt 25,00 .

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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