27.04.2017 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung WM

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV

Landesamt für innere Verwaltung MV

Straßenbauamt Schwerin

Deutsche Bahn AG DB Immobilien

Deutsche Bahn AG DB Station & Service

Eisenbahn-Bundesamt

EVB

Wasser- und Bodenverband

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde

Der Bürgermeister als untere Verkehrsbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Cornelia und Hartmut Waasner

Dr. Eberhardt Blei

Dr. Holger und Sigrid Manthey, Alfons Voß, Michael Kiczynski

Sofie Wagner

Dr. Ernst Weichbrodt

Beirat für Menschen mit Behinderung, Dr. Antje Bernier, Wolfgang Ittler, Wolfgang Griese

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1a-1c)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Nordwesten:durch die Poeler Straße

im Nordosten:durch das Gelände der Deutschen Bahn AG

im Südosten: durch die Rostocker Straße

im Südwesten:durch die Bahnhofstraße sowie durch die Parkanlage Lindengarten,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurde aus der rechtswirksamen 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt WismarUmwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

Herr Kargel nimmt wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage