27.04.2017 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Amt für Raumordnung und Landesplanung WM
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde
• Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM
• Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
• Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
• Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV
• Landesamt für innere Verwaltung MV
• Straßenbauamt Schwerin
• Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
• Deutsche Bahn AG – DB Station & Service
• Eisenbahn-Bundesamt
• EVB
• Wasser- und Bodenverband
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde
• Der Bürgermeister als untere Verkehrsbehörde
• Stadtwerke Wismar GmbH
• Cornelia und Hartmut Waasner
• Dr. Eberhardt Blei
• Dr. Holger und Sigrid Manthey, Alfons Voß, Michael Kiczynski
• Sofie Wagner
• Dr. Ernst Weichbrodt
• Beirat für Menschen mit Behinderung, Dr. Antje Bernier, Wolfgang Ittler, Wolfgang Griese
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1a-1c)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Nordwesten:durch die Poeler Straße
im Nordosten:durch das Gelände der Deutschen Bahn AG
im Südosten: durch die Rostocker Straße
im Südwesten:durch die Bahnhofstraße sowie durch die Parkanlage Lindengarten,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurde aus der rechtswirksamen 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar„Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
9,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
13,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
930,6 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
9,3 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
5,4 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|