23.02.2017 - 11.6 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; 61. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.6
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 23.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dammhusen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der Dammhusener Chaussee
im Osten: vom Gewerbegrundstück An der Westtangente 1 (MV Werften Fertigmodule)
im Süden: von der Fläche für die Landwirtschaft westlich des Gewerbegrundstücks An der Westtangente 1 (Sonnenstromfabrik) – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung
im Westen: von der westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung:
61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet und Grünfläche im Bereich Dammhusen“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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633,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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656,4 kB
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