23.02.2017 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II - Am Klinikum, Teilbereich Nord“ 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Landrätin, Kataster und Vermessungsamt

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Straßenbauamt Schwerin

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Deutsche Telekom Technik GmbH

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung

berücksichtigt werden

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

teilweise berücksichtigt werden

 

die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

nicht berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 3 BauGB) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 1).

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB seitens der Bürger keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.

 

2.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 67/06/1 Wohngebiet Friedenshof II Am Klinikum, Teilbereich Nord, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung.

 

3.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 Wohngebiet Friedenshof II Am Klinikum, Teilbereich Nord, 1. Änderung (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung externer naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen entsprechend Anlage 4 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke abzuschließen.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

6.Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 Wohngebiet Friedenshof II Am Klinikum, Teilbereich Nord, 1. Änderung nach Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zur Sicherung externer naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen (siehe Nr. 4) gemäß § 10 BauGB ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage