23.02.2017 - 10.1 Jahresabschluss 2012 der Hansestadt Wismar - En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2012.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen