23.02.2017 - 13.1 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgersch...

Beschluss:
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Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz im Straßenverkehr. Seit Dezember 2016 ermöglicht der Gesetzgeber, Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auch auf Durchgangsstraßen einzurichten. Der besondere Nachweis von Unfallschwerpunkten ist hierfür nicht mehr erforderlich.

 

Daher bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1 Befindet sich vor allen Schulen, Kitas und Seniorenheimen eine Tempo-30-Zone? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten)

 

2. Wenn nein, plant die Verwaltung, die neue rechtliche Möglichkeit zu nutzen, vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen die Verkehrssicherheit durch Tempo-30- Zonen zu erhöhen?

 

3. Gibt es überhaupt sogenannte Unfallschwerpunkte in Wismar und wenn ja, wo befinden sich diese?

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.