05.10.2016 - 5 Sonstige...

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Herr Wäsch informiert die Ausschussmitglieder, dass  Ende 2014 der Biotonnenbestand bei 2.900 lag. Am Ende des Einführungsjahres der Pflichtbiotonne lag er bereits bei 3.960 Gefäßen und hat Ende September einen Stand von 4.253 erreicht. Es gab zudem 844 Meldungen über eine Eigenkompostierung und 337 Grundstückseigentümer gaben an, aus Platzmangel keine Pflichtbiotonne aufstellen zu können.

Anfang des kommenden Jahres wird mittels eines Informationsblattes, das zusammen mit dem Gebührenbescheid Straßenreinigung versandt wird, nochmals an die Grundstückseigentümer appelliert, entweder eine Biotonne zu bestellen oder aber die Eigenkompostierung bzw. den Platzmangel zu erklären.

 

Herr Wäsch weist darauf hin, dass derzeit wieder auf dem AWH Strauchschnitt für 1 € abgegeben werden kann.

Ebenso wird geprüft, ob der 14-tägliche Abfuhrrhythmus der Biotonne erst ab Dezember einsetzt, da durch die warme Witterung eine längere Vegetationsphase herrschte. Ende Oktober wird es hierzu noch eine Pressemeldung geben.

 

Herr Speck fragt, ob Anlieferer von Grünschnitt auf dem AWH derzeit nicht die Warteschlange umfahren könnten. Dies sieht Herr Wäsch problematisch. Jedoch wird sich die Lage ca. ab Frühjahr 2017 verbessern, da dann der Kleinanliefererbereich separat geführt wird. Hierdurch wird sich eine deutliche Entspannung der Wartezeit erhofft.

 

Frau Dr. Sauerbier macht darauf aufmerksam, dass in ihrem persönlichen Wohngebiet keine Biotonne aufgestellt worden ist.

 

Herr Schwarzrock möchte wissen, ob es eine Hochrechnung gibt, wie viele Behälter/Meldungen noch fehlen. Herr Wäsch schätzt, dass derzeit wohl ca. 80 % der Grundstückseigentümer eine Rückmeldung gegeben haben.