14.12.2016 - 7 Ausübung der Option des § 27 Abs. 22 Satz 3 Um...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 14.12.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Alexander Rehme-Zingelmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Bearbeitungsworkflow der Vorlage ist ein Fehler aufgetreten, in dessen Ergebnis die reguläre Vorlage nicht wie geplant auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die beschlussgegenständliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist gemäß § 27 Abs. 22 Satz 5 UStG bis zum 31.12.2016 abzugeben, sodass es sich um eine Angelegenheit handelt, die gemäß § 29 Abs. 4 KV M-V wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.
Herr Rehme-Zingelmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.
– Erklärung muss abgegeben werden
– einen Erlass gibt es noch nicht, wie es angewendet werden soll
– Übergangsfrist nur bis 2020
Wortmeldungen:
Herr Domke, Herr Rickert
Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,6 kB
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