09.11.2016 - 7 Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Gru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.

 

 

 

Herr Domke erläutert die verwiesene Vorlage.

 

Wortmeldungen:

Herr Domke, Herr Rickert, Herr Behm, Herr Bojahr, Herr Tiedke, Herr Ahlvers

Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann

 

 

         es wird seitens der Verwaltung und SPD-Fraktion nicht für zielführend gehalten, den Hebesatz bis 2022 festzusetzen

         Benachteiligung einiger Bürger

         ohne eine richtige Bemessungsgrundlage haben einige Bürger bereits die Jahre über zu wenig bezahlt

         ab 2027 soll Reform erst greifen

         Gesamtaufkommen deckeln

         keine Prognose wer betroffen ist

         keine Erhöhung der Hebesätze – dieses sollte nicht für 11 Jahre festgesetzt werden (Zeitraum zu lang)

         bezüglich der Hebesätze sollte man sich irgendwann wieder am Durchschnitt orientieren

          

 

Herr Rickert verlässt um 20:04 Uhr die Sitzung.

 

Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.

 

Die Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:4

Nein Stimmen:2

Enthaltungen:1

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