09.11.2016 - 7 Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Gru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- VO/2016/2003 verwiesen in den Finanzausschuss in der Bürgerschaft am 27.10.16 Vorlage sowie der Bericht 2016/2003-01 sind als Anlagen beigefügt
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 09.11.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
- Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.
Herr Domke erläutert die verwiesene Vorlage.
Wortmeldungen:
Herr Domke, Herr Rickert, Herr Behm, Herr Bojahr, Herr Tiedke, Herr Ahlvers
Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann
– es wird seitens der Verwaltung und SPD-Fraktion nicht für zielführend gehalten, den Hebesatz bis 2022 festzusetzen
– Benachteiligung einiger Bürger
– ohne eine richtige Bemessungsgrundlage haben einige Bürger bereits die Jahre über zu wenig bezahlt
– ab 2027 soll Reform erst greifen
– Gesamtaufkommen deckeln
– keine Prognose wer betroffen ist
– keine Erhöhung der Hebesätze – dieses sollte nicht für 11 Jahre festgesetzt werden (Zeitraum zu lang)
– bezüglich der Hebesätze sollte man sich irgendwann wieder am Durchschnitt orientieren
–
Herr Rickert verlässt um 20:04 Uhr die Sitzung.
Herr Domke lässt die Ausschussmitglieder über die Vorlage abstimmen.
Die Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.