12.09.2016 - 11 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Bu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 BAUAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Domschat-Jahnke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
- Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.
Durch Frau Bansemer wird die Vorlage erläutert. Sie informiert, dass das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme war, durch städtebauliche Neuordnung und Ausweisung spezifischer Nutzungen die Revitalisierung dieser Brachfläche unter der Prämisse zu verfolgen, dass Wohnstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errichtet werden. Zur Durchführung dieser Maßnahme wurde mit der DSK ein Entwicklungsträgervertrag im Juni 1999 abgeschlossen. Für diese Gesamtmaßnahme wurden 1993 erstmalig Städtebaufördermittel in Höhe von 3.067,8 Mio € bewilligt. Der Betrag wurde 2002 um 601,9 T€ aufgestockt. Diese Mittel wurden im Wesentlichen u. a. für Abriss-und Sicherungsmaßnahmen, Ankauf der Flächen eingesetzt. Weitere Bewilligungen erfolgten in den Jahren 2004 bis 2010 aus dem Städtebauförderungsprogramm.
Frau Bansemer ging auf die Eigenanteile, die von der Hansestadt ebenfalls nicht erbracht werden konnten, ein und dass zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der betreffenden Finanzhilfen das Sondervermögen einen negativen Bestand auswies. Die jährlichen Zwischenabrechnungen zu den Einnahmen und Ausgaben wurden dem LFI M-V zugesandt. Die Entwicklungsmaßnahme wurde durch das LFI in die Prüfung aufgenommen und die Zwischenabrechnungen für die Jahre 1993 bis 2008 wurden geprüft. Nach einem Anhörungsverfahren ist im Januar 2016 ein Bescheid durch das LFI für den Zeitraum 1993 bis 2011 ergangen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Summe von 1.878.044,97 € aus dem städtebaulichen Sondervermögen zu erstatten ist.
Im Ergebnis wurde mit dem Ministerium ein zweckentsprechender Einsatz dieser finanziellen Mittel besprochen. Durch einen Beschluss der Bürgerschaft kann ein Ausnahmeantrag mit ausführlicher Begründung beim Ministerium gestellt werden, um die Mittel in der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen zu können. Grund ist, dass insbesondere in Aussicht gestellt wurde, dass diese Mittel ohne Eigenmittel für weitere Investitionen im Altstadtbereich verwendet werden können.
Diese Umwidmung der Mittel kann aber erst nach Rücknahme des Widerspruchs erfolgen.
Letztlich erklärt Frau Bansemer, dass mit Datum vom 19.07.2016 der o. g. Betrag auf das Treuhandkonto eingezahlt wurde. Schadensersatzansprüche gegen DSK werden derzeit durch unsere Rechtsabteilung geprüft.
Herr Kargel dankt Frau Bansemer für ihre Erläuterungen.
Die Frage von Frau Seidenberg wird durch Frau Bansemer erläutert.
Herr Leja bekräftigt, dass die Vorlage auch im Finanzausschuss auf der Tagesordnung steht.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.