12.09.2016 - 10 Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017

in der Gesamthöhe von 2.000.000,00 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtentsprechend der Anlage 1.

 

Im Förderantrag für 2017 werden sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität in einer Prioritätenliste dargestellt. Auch ging Herr Günter kurz auf die Maßnahmen, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln aus vorangegangenen Programmanträgen in den Jahren 2016 – 2020 finanziert werden sollen, ein. In der als Anlage dargestellten Übersicht sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend der jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt.

 

Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige genannte Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und werden zur Ausfinanzierung daher zusätzlich auch im Förderantrag 2017 berücksichtigt.

 

Herr Günter weist auf eine Korrektur in der Prioritätenliste hin. Bei der Einzelmaßnahme „Hundestraße 1a“ ist die Summe der StBauFM von 4 auf 5 T€ zu erhöhen und der Einzelmaßnahme „Mühlenstraße 47“ ist die Summe der StBauFM von 11 auf 15 T€ zu erhöhen.

 

Somit muss die Vorlage für die Bürgerschaft korrigiert werden. In der vorliegenden Form lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=590&TOLFDNR=7843&selfaction=print