13.06.2016 - 8 Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Groth stellt auch diese Vorlage vor.

 

Die Aktualität der Zielstellung wird von Herrn Tiedke hervorgehoben.

 

Frau Seidenberg möchte gern wissen, warum im WA 1 und 7 keine Sattel- oder Walmdächer erlaubt sind. Dazu gibt Herr Groth bekannt, dass hier die Dachform in Abhängigkeit der Vollgeschosse festgesetzt werden soll, um eine möglichst einheitliche Höhensituation und städtebauliche Lösung am Ortsein- bzw. Ortsausgang zu schaffen. Bei Gebäuden mit bis zu 2 Geschossen sind Sattel- und Walmdächer zulässig. Werden allerdings Häuser mit 3 Vollgeschossen errichtet, so ist ein Falachdach zwingend erforderlich. Die maximalen Höhen sind für beide Formen einheitlich angegeben.

 

Danach lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:       8

Nein Stimmen:    0

Enthaltungen:     1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=587&TOLFDNR=7493&selfaction=print