14.03.2016 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Landkreis Nordwestmecklenburg (Die Landrätin als untere Abfallbehörde, als untere Naturschutzbehörde, als untere Wasserbehörde, als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen, als Schulträger, als Kataster- und Vermessungsamt, als Träger Personennahverkehr und Straßenbaulastträger )

         Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz

         Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege

         Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

         Straßenbauamt Schwerin

         Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger

 

berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

         Stadtwerke Wismar GmbH

 

teilweise berücksichtigt werden.

(Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in

Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als

Satzung. (vgl. Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" nach Satzungsbeschluss

das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2

BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusenist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

6. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26.11.2015 beschlossen hat, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.

 

Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung, ohne frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Beteiligung der Behörden fand vom 30.11.2015 – 11.01.2016 statt, die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.01. bis 05.02.2016, Anregungen wurden nicht geäußert.

 

Für die im Planverfahren vorgenommene Nutzungsänderung von Sonstigem Sondergebiet in Gewerbegebiet für eine Fläche von 1,2 ha ist kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Da es zu dieser Vorlage keine weiteren Fragen an die Verwaltung gibt, lässt Herr Kargel darüber abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=584&TOLFDNR=6893&selfaction=print