08.02.2016 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 08.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ vom 28.01.1999 (Beschluss-Nr. 1387-53/99).
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet Kritzowburg (in Aufstellung)
im Osten:durch die Osttangente (Nordostzubringer)
im Süden:durch die südliche Stadtgrenze und die Straße Am Weissen Stein
im Westen: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60/03 Gewerbegebiet Kritzowburg (in Aufstellung)
- Der Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“ ist amtlich bekannt zu machen.
Frau Domschat-Jahnke informiert die Anwesenden anhand des Übersichtsplanes über die Vorlage.
Die Bürgerschaft beschloss im Januar 1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53/99 „Wohn- und Mischgebiet Kritzowburg“. Nach Erarbeitung mehrerer Planentwürfe fanden im Oktober bis November 2008 die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie vom 03.-10.11.2008 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Planung sah eine Erweiterung des Gebietes um ca. 11 Grundstücke als Wohn- und Mischgebiet vor. Aufgrund der hierfür erforderlichen umfangreichen Schallschutzmaßnahmen entlang des Nordostzubringers und unter dem Aspekt, dass derzeit in anderen Gebieten der Stadt bedarfsgerecht und ausreichend Wohngrundstücke angeboten werden, ist für einen weiteren Um- oder Ausbau der Erschließungsanlagen die Notwendigkeit eines Bauleitplanverfahrens nicht mehr gegeben. Somit kann das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 53/99 eingestellt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls zur Einstellung des Verfahrens keine entgegenstehenden Belange geltend gemacht.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für die Erläuterungen.
Frau Runge möchte wissen, ob in diesem B-Plangebiet kein Interesse besteht zu bauen. Herr Senator Berkhahn antwortet, dass der Bedarf damals zwar vorhanden war, aber jetzt gibt es viel attraktivere Wohngebiete in der Stadt, um Eigenheime zu bauen. Somit ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gegeben. Des Weiteren spricht der geplante Großgewerbestandort gegen eine Erweiterung von Wohnbauflächen an dieser Stelle.
Da es keine weitere Fragen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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640,7 kB
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