08.02.2016 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz,                                                                                                                               Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und                                                                                                                 Boden

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und                                                                                                                               Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

Handwerkskammer Schwerin

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und               Abs. 2 BauGB keine für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich               relevanten Hinweise eingebracht wurden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg“  bestehend aus der Planzeichnung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert die Vorlage anhand des Übersichtsplanes. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-West und zeichnet sich durch eine besonders günstige Lage aus. Es ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen.  Die Bürgerschaft beschloss im November 2009 das Aufstellungsverfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Mit der Aufstellung dieser 51. Änderung sowie des im Parallelverfahren zu erarbeitenden Bebauungsplanes Nr. 76/09 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Mischgebietes auf einem ehem. Kasernengelände an einem in den Stadtorganismus integrierten Standort geschaffen werden.

 

Eine der wesentlichen Grundlagen für die Planung ist das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, welches die Ziele der Landesplanung und Raumentwicklung untersetzt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 22.04. - 20.05.2014 statt.

Am 15.05.2014 fand ein Informationsgespräch statt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 30.11.2015 bis 05.01.2016. Während dieser Auslegung wurde ein Hinweis der Stadtwerke Wismar GmbH vorgebracht, der für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich nicht relevant war. Diese finden nur Berücksichtigung bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 76/09.

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen. Da es hierzu keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage