06.06.2016 - 5 Fördervereinbarung Eisenbahnfreunde e. V.

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen.

 

Es erfolgen von Herrn Nielsen, Vorsitzender des Fördervereins Eisenbahnfreunde e. V. Informationen zur Vorlage. Der Verein Eisenbahnfreunde betreibt den Lokschuppen Wismar. (Einzeldenkmal) Der Schwerpunkt der Arbeit des Vereins liegt auf der Wismarer Eisenbahngeschichte,

insbesondere des Eisenbahnbetriebes, der Eisenbahnstruktur sowie der Geschichte und der

Fahrzeuge der einstigen Triebwagen- und Waggonfabrik. Ebenso hat sich der Verein die

Erhaltung und weitere Sanierung der Gebäude und Anlagen des ehemaligen Bahnbetriebswerkes

zur Aufgabe gemacht. Es werden vorrangig Lokomotiven sowie Fahrzeuge aus der Produktion der

ehemaligen Triebwagen- und Waggonfabrik Wismar gesammelt, restauriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieses erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des Vereins.

 

Die Ausführungen werden von Herrn Senator Berkhahn kurz ergänzt.

 

In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Hilse, Herrn Nadrowitz, Herrn Kothe,

Herrn Box, Herrn Fuhrwerk, Herrn Prof. Winkler und Frau Lechner. Es sind z. B. Nachfragen zur

Mietzahlung und Miethöhe erfolgt, Anzahl der Mitglieder des Vereins, zum Erbbaurecht, zu

bisherigen Förderungen durch die Hansestadt Wismar und warum die Vorlage nicht im

Finanzausschuss behandelt wird.

 

Die Beantwortung der Wortmeldungen erfolgt von Herrn Fröhlich, Herrn Senator Berkhahn und

Herrn Nielsen.

 

Herr Box bittet um Information im Zusammenhang mit der Förderung des Erbbauzinses.

Wäre es dem Verein möglich, trotz der Förderung des Erbbauzinses, dann auch für einzelne

Projekte bei der Hansestadt Wismar Fördermittel zu beantragen.

 

Dieses wird von Herrn Senator Berkhahn bestätigt.

 

Herr Box stellt fest, dass es um zwei Vorlagen handelt. Der Verwaltungsausschuss behandelt

die Vorlage zur Vergabe von Erbbaurecht und der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung

und Soziales die Fördervereinbarung. Die Mitglieder dieses Ausschusses hätten die Unterlagen

insgesamt zur Verfügung gestellt bekommen müssen, um sich ausreichend informieren zu können.

 

Herr Fröhlich informiert zu den Gründen dieser Verfahrensweise.

Die Fördervorlage ist öffentlich zu behandeln, die Erbbaurechtsvorlage zwingend nicht

öffentlich. Daher ist in der Begründung der Fördervorlage auf die Erbbaurechtsvorlage verwiesen

worden.

 

Frau Lechner informiert kurz über die Arbeit des Vereins und teilt in diesem Zusammenhang mit,

dass sie Mitglied in diesem Verein ist.

 

Herr Hilse weist auf die Befangenheit hin, da sie im Verein Mitglied ist. Aus diesem Grund darf

sie nicht an der Abstimmung teilnehmen.

 

Herr Senator Berkhahn gibt den Hinweis, dass es sich bei der Fördervereinbarung um eine

öffentliche Vorlage handelt. Aus diesem Grund kann Frau Lechner an der Diskussion zur Vorlage

teilnehmen, aber nicht an der Abstimmung.

 

 

Frau Lechner verlässt den Sitzungsraum und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Herr Prof. Winkler lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmung: Ja-Stimmen: 3 / Nein-Stimmen: 3 / Enthaltungen: 2

Die Vorlage ist abgelehnt.

 

Herr Prof. Winkler stellt fest, dass damit der Verein Eisenbahnfreunde keine Förderung erhält.

 

Frau Lechner nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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