07.03.2016 - 5 Satzung zur Förderung des Sports in der Hansest...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 07.03.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Susanne Riedel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zur Vorlage erfolgen Erläuterungen von Frau Scheidt.
Aufgrund der stattgefundenen Landkreisneuordnung ergibt sich auch eine Aktualisierung der
Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar.
Frau Scheidt gibt den Hinweis, dass die Änderungen der beiliegenden Synopse (an der Vorlage)
zu entnehmen sind. Hierbei handelt es sich ausschließlich um formale Änderungen. Außer im
§ 12 Zuwendungen wurde eine Aktualisierung zum Verfahrensweg der Sportförderung
vorgenommen.
Es erfolgen Wortmeldungen von Herrn Prof. Winkler und Herrn Box.
Herr Box stellt fest, dass der einzige geänderte Punkt in der Sportfördersatzung der § 12 Abs. 3
ist. Hier heißt es: „Die Entscheidung für die Verteilung der öffentlichen Fördermittel obliegt
allein der Stadt.“
„Stadt“ ist auch die Bürgerschaft. Er bittet um Überlegungen, ob dieser Ausschuss auch bei der
Vergabe der Sportförderung mitwirkt, wie dieses bereits bei der Förderrichtlinie Kultur erfolgt.
Es erfolgt folgender Vorschlag zur Abstimmung durch den Ausschuss.
„Anträge auf Zuschüsse bis 1 T€ können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt
werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1 T€ gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.“
Hiermit wäre der Ausschuss in jeder Art und Weise an einer Entscheidung beteiligt.
In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Hilse, Herrn Prof. Winkler, Herrn Box und
Herrn Fuhrwerk. Herr Hilse und Herr Fuhrwerk stimmen in ihren Wortmeldungen dem Vorschlag
von Herrn Box zu. Herr Prof. Winkler weist in seiner Wortmeldung auf die hohe Anzahl der
Anträge auf Förderung hin, welche durch diesen Ausschuss zu bearbeiten wären.
Frau Scheidt bestätigt, dass vom Grundsatz dieses Verfahren möglich ist. Sie gibt den Hinweis,
dass die Anträge auf Erstattung von Erbbauzins nicht dem Ausschuss vorgelegt werden müssen,
da es hierzu bereits Beschlüsse der Bürgerschaft gibt.
Herr Prof. Winkler lässt über den Vorschlag von Herrn Box abstimmen.
„Anträge auf Zuschüsse bis 1 T€ können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt
werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1 T€ gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend,
Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.“
Abstimmung: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Von Frau Scheidt wird nach der Abstimmung der zukünftige Verfahrensweg hinterfragt.
Dem Fachausschuss werden die Anträge auf Förderung mit der Empfehlung des Kreissportbundes vorgelegt und der Fachausschuss spricht dann seine Empfehlung an den Bürgermeister aus.
Dieses wird von den Anwesenden bestätigt.
Herr Prof. Winkler lässt über den Beschlussvorschlag mit der angenommenen Ergänzung abstimmen.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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