24.11.2016 - 12.2 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bür...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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In den vergangenen Wochen wurden Großbäume im Küstenwald Wendorf gefällt auf einer Fläche, die vom Bebauungsplan Nr. 34/95 gedeckt ist. Der Bebauungsplan Nr. 35/ 94 ist rechtskräftig. Er wurde nicht geändert. Im Beschlussantrag VO/2016/1894 vom 29.09.2016 heißt es dazu: Der Bebauungsplan Nr. 35/94 „Seebad Wendorf“ ist seit 21.12.1997 rechtskräftig. Er wurde als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung und Gestaltung des Naherholungsbereiches Seebad Wendorf aufgestellt.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Womit wird die Rechtmäßigkeit der Fällarbeiten begründet, wenn der Bebauungsplan 35/94 rechtswirksam ist?

 

  1. Wer trägt die Verantwortung für die Fällarbeiten?

 

  1. Werden rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet gegen die Fällarbeiten, die dem Bebauungsplan 35/94 widersprechen, wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Welche rechtlichen Schritte werden eingeleitet, wenn die Prüfung ergibt, dass die Großbäume widerrechtlich gefällt wurden?

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.

 

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V.

Standen alle Bäume, die gefällt wurden in diesem Überlappungsbereich?

 

Der Senator, Herr Berkhahn, verweist auf eine schriftliche Beantwortung dieser Anfrage.

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