29.09.2016 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde
• Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
• E.DIS AG
• Stadtwerke Wismar
• Straßenbauamt Schwerin
• Eisenbahnbundesamt
• EVB
• IHK
• Wasser- und Bodenverband
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Eberhardt Blei
• Olaf Kaltwasser
• Tom Brennecke
• Anne-Greeth Knuth
• Alesia Bakavets-Sizova
• Ailke Kolley
• Yves Salewski
• Norbert Siggelkow
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar die städtebaulichen Verträge (Anlage 4a und 4b) mit dem Vorhabenträger Herrn Plieth von der Dewenter Tiefbau und Verwaltungs GmbH und dem Bürgermeister von Krusenhagen zur Herstellung städtebaulicher Folgemaßnahmen zu schließen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch die Kleingartenanlage „Klußer Damm“, im Osten durch die Straße Klußer Damm, im Süden durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“, im Westen durch den Friedhof , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
5. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
6. Der Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wurde aus der rechtswirksamen 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar„Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" entwickelt.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|