28.07.2016 - 11.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt einen geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 57/01 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung entsprechend Anlage 1.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90

„Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“

im Osten:von der Osttangente und der Gehölzfläche an der Osttangente

im Süden:vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

 

  1. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 57/01 Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung ist amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage