30.06.2016 - 10.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Bürger aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Bo den
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Stadtwerke Wismar GmbH
Landrätin, Kataster und Vermessungsamt
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhal tung
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
berücksichtigt werden,
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
teilweise berücksichtigt werden und
die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Fa. Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG
Herr Berkholz und Herr Erdmann i.A. der Stadtwerke Wismar GmbH
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 6/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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