25.02.2016 - 12.9 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bür...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, dabei entstehende Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden (Eingriffsregelung). http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=27946, aufgerufen am 24.01.2015, 12:23 Uhr

 

Fragen:

 

1. Auf Grundlage welcher rechtlichen Regelungen wird der Ausgleich bei von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung von Baugebieten berechnet? [zur Verdeutlichung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung können die Darstellungen zum Bebauungsplan 13/91, Satzung Mai 2006, insbesondere Anlage 4 hilfreich sein]

 

2. Hat die Hansestadt zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung eine Satzung erlassen?

 

Wenn ja, beschreiben Sie die Erfahrungen mit der Anwendung der Satzung.

 

Wenn nein, beabsichtigt die Hansestadt eine Satzung zu erlassen?

 

3. Bitte stellen Sie dar, welche Eingriffe in Natur und Landschaft für rechtskräftige Bebauungspläne vorgenommen wurden und welche Ausgleiche für die Eingriffe errechnet und realisiert wurden. Geben Sie die Orte der Realisierung an.

 

Bitte stellen Sie dar, welche Konsequenzen sich aus den Eingriffen in Natur und Landschaft aus rechtskräftigen Bebauungsplänen ergeben haben.

 

B-Plan

Eingriff

Ausgleich

Wo realisiert?

Ökokonto

66/ 06 WP Lehnensruher Weg

 

 

 

 

67/ 06 Friedenshof II

 

 

 

 

69/ 08 Südlicher Altstadtrand

 

 

 

 

71/ 08 WP Erwin-Fischer-Straße

 

 

 

 

72/ 09 WG Am Wischberg

 

 

 

 

73/ 09 SWA Poeler Straße

 

 

 

 

77/ 10 SG PV Wismar Ost

 

 

 

 

78/ 10 WG Am Wallensteingraben

 

 

 

 

 

Die Eingriffe und Ausgleiche sollten wegen der Vergleichbarkeit in Flächenäquivalenten dargestellt werden.

 

4. Bitte stellen Sie dar, welche Eingriffe in Natur und Landschaft für die beabsichtigte Bebauung von Flächen zu erwarten sind und welche Ausgleiche für die geplanten Eingriffe wo realisiert werden können.

 

Bitte stellen Sie dar, welche Konsequenzen sich aus den Eingriffen in Natur und Landschaft für die in Vorbereitung befindlichen Bebauungspläne ergeben werden?

 

B-Plan

Eingriff

Ausgleich

Wo realisiert?

Ökokonto

79/ 11 WG Lehnensruher Weg Ost

 

 

 

 

82/ 13 WG Seebad Wendorf

 

 

 

 

84/ 15 WSG Dahlberg

 

 

 

 

 

5. Wie schätzen Sie die Eingriffe in Natur und Landschaft für die in Rede stehende Sport- und Eventarena an der Kurt-Bürger-Straße ein?

 

Welche Kompensationsflächen will die Stadt wo zur Verfügung stellen?

 

6. Hat die Hansestadt Ökokontomaßnahmen durchgeführt? Wenn ja, was sagt das Ökokonto der Hansestadt zurzeit aus?

 

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet werden.