25.02.2016 - 10.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
Handwerkskammer Schwerin
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich relevanten Hinweise eingebracht wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg“ bestehend aus der Planzeichnung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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