01.12.2015 - 5 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Wäsch, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Herr Berkhahn, Frau Helms

 

Nachdem in der letzten Sitzung die Mitglieder des Ausschusses sich darauf verständigt hatten, die Vorlage an die Verwaltung zurück zugeben, mit der Auflage, die Sperrmüllgebühr gemäß § 6 Abs. 2 neu zu überdenken, legte die Verwaltung nunmehr eine Änderung diesbezüglich vor. Herr Wäsch erläutert diese zunächst.

 

Herr Schwarzrock empfindet diese Änderung als positiv.

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina hinterfragt in § 6 Abs. 1 die Umrechnung in ein Volumen.

 

Herr Berkhahn gibt dazu Auskunft. Herr Wäsch bekräftigt, dass der Abs. 1 des § 6 für die Anlieferer gedacht ist, die über die Waage fahren müssen, während der Abs. 2 des § 6 für die Anlieferer gedacht ist, die pauschal ohne Verwiegung die Gebühr entrichten.

 

Frau Helms ergänzt, dass im Abs. 1 die Angabe Tonnen (t) in Kilogramm (kg) geändert wurde.

 

Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt:

1. die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt   Wismar -Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.12.2014 (Anlage 1) sowie

2. die auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorgelegten Kalkulationsunterlagen erstellte Kalkulation der Abfallgebühren 2016 (Anlage 3).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage