03.11.2015 - 13 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Wäsch, Herr Weinhold, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Frau Prof. Dr. Wienecke, Herr Litzner, Frau Helms, Herr Weinhold

 

Herr Wäsch gibt Erläuterungen zur Vorlage. Dabei geht er näher auf den Umbau am AWH ein, der dann die Teilung in private und gewerbliche Anlieferer vorsieht. Private Anlieferer sollen zukünftig einen Pauschalbetrag ohne Verwiegung bei den gebührenpflichtigen Abfällen (Sperrmüll und kompostierbare Gartenabfälle) zahlen.

Die Kalkulation der restlichen Abfallgebühren hat keine Veränderung ergeben, so dass die Gebührenhöhe beibehalten werden kann.

 

Es entsteht eine lebhafte Diskussion über die Höhe der Sperrmüllgebühr (Pauschale) für private Anlieferer am AWH. Herrn Weinhold, Herrn Schwarzrock und Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina erscheinen 12 €  als Pauschale für den m³ Sperrmüll zu hoch.

Sie plädieren dafür höchsten 6 € zu veranschlagen, gerade im Hinblick auf sozialschwache Menschen und Rentner.

 

Herr Schwarzrock stellt den Antrag die Vorlage zurück in die Verwaltung zu geben, damit dort eine sozialverträglichere Gebührenhöhe ermittelt werden kann.

 

Frau Gustke lässt über den Antrag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt:

1. die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt       

     Wismar –Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

    01.12.2014 (Anlage 1) sowie

2. die auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorgelegten Kalkulationsunterlagen erstellte

     Kalkulation der Abfallgebühren 2016 (Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:6

Nein Stimmen:3

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage