02.11.2015 - 9 A) Ergänzung des § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung so...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

A)  In §  8 Abs.  2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter Ausschussmitgliedereingefügt: sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder. Damit erhält § 2 Abs.  2 vollständig folgende neue Fassung:

          

(2)  Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. §  7 Absatz  1 Satz  3 dieser Satzung gilt entsprechend.

          

B)  §  26 Abs.  4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:

          

(4)  Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.

 

 

Wortmeldungen:

Herr Dr. Woellert, Frau Bretschneider, Herr Bojahr, Frau Adam

 

Herr Dr. Woellert führte in die Thematik des Antrages ein und machte darauf aufmerksam, dass es sich im Prinzip um 2 Anträge handelt. Der 1. Antrag, nämlich A), beinhaltet die Ergänzung der Hauptsatzung der HWI. Der 2. Antrag, hier B), beinhaltet die Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft.

 

In der Diskussion wurde deutlich, dass die Mitglieder sich dahingehend einig sind, dass dem Antrag zu A) ohne Weiteres gefolgt werden kann. Es wurde festgestellt, dass bereits zusätzliche stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt und in die Ausschüsse entsandt wurden. Die Verwaltung fertigte hierzu bereits eine Stellungnahme, die dazu nichts Gegenteiliges aussagte.  Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung vorlegen.

 

Im Weiteren ging Herr Dr. Woellert insbesondere auf den Antrag B) ein und versuchte deutlich zu machen, wie wichtig die Änderung der Geschäftsordnung für die kleineren Fraktionen wäre und bat darum, über diesen 2. Teil des Antrages auch eine Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Die Abstimmung erfolgte nur über den Teil B) des vorliegenden Antrages:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (Teil B) des Antrages) wurde

mehrheitlich abgelehnt

 

Ja-Stimmen:2

Nein Stimmen:6

Enthaltungen:1