12.10.2015 - 9 Erschließungsmaßnahme "Neubau eines Parkhauses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Erschließungsmaßnahme Neubau eines Parkhauses mit 219 Pkw-Stellplätzen im Alten Hafen 1. Bauabschnittim Bereich des Baufeldes SO 7 des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafenist mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in Höhe von 1.852.150,00 zu fördern.

 

Durch Herrn Günter wird anhand des in der Vorlage beigefügten Übersichtsplanes das Vorhaben erläutert.

 

Das Grundstück hat seine Lage im Baufeld SO 7 des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 und ist gelegen zwischen der Markthalle und dem Wasserwanderrastplatz an der Stockholmer Straße. Es ist geplant, auf diesem Grundstück entsprechend dem Parkraumkonzept ein Parkhaus zu bauen. Das Parkhaus soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden. Im 1. Bauabschnitt, der 2016/2017 umgesetzt werden soll,  sollen 219 Stellplätze errichtet werden. Im 2. Bauabschnitt, welcher zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, werden 220 Stellplätze errichtet. Bauherr und Betreiber ist der EVB.

 

Das öffentliche Parkhaus soll im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme zur Schaffung von Erschließungsanlagen hergestellt werden. Es wird mit einer Schrankenanlage und Kassenautomat bewirtschaftet.

 

Das Parkhaus wird in 5 Ebenen geplant, von denen sich eine Parkebene als oberste auf dem Flachdach befindet. Das Gebäude verfügt über 4 Vollgeschosse und wird in Stahl-/Stahlbetonbauweise geplant. Die seelufttauglichen Fassaden werden aus Profilbauglaselementen farblich emailliert. Aus schallschutztechnischen Gründen werden die Fassaden als geschlossene Flächen ausgebildet. Letztlich der Ein- und Ausfahrtbereich ist offen. Die weitgehend blickdichten Profilbauglaselemente werden durch geschosshohe großflächige Fenster aus Klarglas aufgelockert.

 

Das Vorhaben wurde am 22.09.2015 in der Sitzung des UNESCO-Sachverständigenbeirates vorgestellt und mit Empfehlungen zur Gestaltung zugestimmt. 

 

Die Gesamtbaukosten (brutto) dieses 1. Bauabschnittes betragen insgesamt 4.026.414,00 €, wobei diese Summe auch als förderfähig anerkannt wird. Die Förderobergrenze beträgt lt. Städtebauförderrichtlinie M-V bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Daraus ergibt sich ein Förderbetrag von insgesamt max. 1.852.150,00€, der aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren ist.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Herrn Günter für seine Erläuterungen.

 

Die in der anschließend hierzu geführten Diskussion aufgeworfenen Fragen von Herrn Hilse (Bauherr) und Herrn Tiedke (Schallschutz) werden beantwortet. Herr Rakow weist noch einmal auf die hohen Anforderungen des Schallschutzes hin.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, warum die Realisierung in zwei Bauabschnitte erfolgt. Herr Prestin vom EVB antwortet, dass die Realisierung mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept zusammenhängt und auf den wachsenden Bedarf der sich durch die Investitionen auf der Hafenhalbinsel im Laufe der nächsten Jahre begründet. .

 

Herr Kargel weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Bau des Parkhauses der UNESCO-Sachverständigenbeirat ausführlich beraten hat und die sich daraus ergebenen Fragen beantwortet wurden.

 

Die Frage von Herrn Hilse zu den alten Parkplätzen wird durch Frau Prante und Herrn Günter erläutert.

 

Frau Seidenberg erklärt, dass ihre Fraktion den Städtebaufördermitteln zum Bau des Parkhauses nicht zustimmen wird und appelliert an den Ausschuss, dies ebenfalls nicht zu tun. Die Städtebaufördermitteln sollten Bürgern zugute kommen bzw. in Radwege investiert werden.

Auch durch Herrn Leja wird die Beschlussvorlage mit der Begründung, dass der Standort für den Bau eines Parkhauses zu wertvoll ist, abgelehnt.

 

Frau Domschat-Jahnke bekräftigt noch einmal die Entscheidung durch den Sachverständigenbeirat bezüglich der Gestaltung und Lage des Parkhauses. Die besagten Städtebaufördermittel stehen zur Verfügung. Andere Baumaßnahmen werden dadurch nicht verhindert oder zurückgestellt. 

 

Die Frage von Herrn Litzner, wo mit dem 2. Bauabschnitt begonnen wird, beantwortet Herr Günter. Zur Realisierung des 2. Bauabschnittes erklärt Herr Klaus vom Sanierungsträger DSK, dass dieser Abschnitt durch Stellplatzablösegebühren finanziert wird.

 

Herr Kargel spricht für die Fraktion DIE LINKE und erklärt, dass das als zwingend notwendig erachtet wird. Auch der Standort ist nach den  zurückliegenden Beratungen und Beschlüssen das richtige Ergebnis. 

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7

Nein Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage