09.10.2024 - 6.1 Hebesatzsatzung - Bestimmung der Hebesätze der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 09.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Alexander Rehme-Zingelmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann, Frau Teß, Herr Muth, Herr Fuhrwerk, Herr Holst
Frau Bansemer führt kurz in die Vorlage ein und schlägt vor, die Vorlage ein zweites Mal in der Novembersitzung zu beraten und anschließend zur Beschlussfassung der Bürgerschaft vorzulegen. Ebenfalls bietet sie an, in den einzelnen Fraktionen zu informieren. Anschließend berichtet Herr Rehme-Zingelmann ausführlich zur Hebesatzsatzung und über die Auswirkungen infolge der Grundsteuerreform. Ein sogenanntes Transparenzregister wird es in der HWI nicht geben. Herr Rehme-Zingelmann und Frau Bansemer erläutern die Berechnung des Hebesatzes anhand der eingebuchten und ermittelten fehlenden Messbeträge zu den Grundsteuerarten A und B. Fragen und Anregungen können gerne bis zur nächsten Finanzausschusssitzung eingereicht werden.
Weitere Punkte werden besprochen:
- eine Synopse wäre verwirrend, es ist kein Vergleich möglich
- Transparenzregister – Herr Muth berichtet über eine Beispielstadt in Schleswig Holstein
- Arbeiten zur Grundsteuerreform wurden mit vorhandenem Personalbestand abgedeckt
- Planwert muss als Ausgangsgröße angewendet werden (Vorgabe Bund)
- keine Differenzierung zwischen Geschäfts- und Privatgrundstücken möglich (Bundesgesetz)
- Berücksichtigung von Wertsteigerungen bzw. -minderungen nach 7 Jahren
- Informationen für den Bürger – Hebesatzsatzung wird veröffentlicht; Berechnung für Bürger auf Websites der Finanzämter; telefonische Auskünfte
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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