11.09.2024 - 13 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Keßler, Herr Domke, Herr Ballentin, Herr Fuhrwerk
Frau Bansemer, Herr Rehme-Zingelmann
Frau Keßler fragt, ob der Sitzungstermin des Finanzausschusses vorverlegt werden könnte.
Herr Domke lässt darüber abstimmen, ob die Mitglieder auch frühere Termine wahrnehmen können:
Sitzungsbeginn um 17:00 Uhr: 3 Ja-Stimmen
Sitzungsbeginn um 17:30 Uhr: 4 Ja-Stimmen
Sitzungsbeginn um 18:15 Uhr: 6 Ja-Stimmen
Die Sitzungen des Finanzausschusses beginnen damit weiterhin um 18:15 Uhr.
Herr Ballentin schlägt vor, dass bei umfangreicheren Tagesordnungen z.B. im Zuge der Haushalsberatungen, die Sitzung vorverlegt wird.
Die übrigen Ausschussmitglieder befürworten diesen Vorschlag.
Herr Rehme-Zingelmann informiert über die Grundsteuerreform mit Hilfe einer Präsentation.
Diese Präsentation wurde im Nachgang zur Sitzung in Allris als BA/2024/0067 zur Verfügung gestellt.
Herr Rehme-Zingelmann führt u.a. Folgendes aus:
- Kommune hat keinen Einfluss auf Grundsteuermessbetrag, dieser wird durch das Finanzamt festgelegt
- Grundsteuer ist eine stetige Einnahme, die der Gesamtdeckung des kommunalen Haushaltes dient
- Einnahmen 2023 betrugen ca. 6,2 Mio. €
- Steueraufkommen ist in den vergangenen Jahren gestiegen u.a. aufgrund der Wertzunahme von Grundstücken und einer höheren Anzahl an Grundstücken im Stadtgebiet
- aktueller Hebesatz: 580 v. H. (gilt seit 2018)
- neuer Hebesatz ab dem 01.01.2025 beträgt voraussichtlich 544 v.H.
Herr Ballentin erkundigt sich, ob die Festlegung des Hebesatzes auch Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen für die Hansestadt Wismar hat.
Frau Bansemer erläutert, dass dies noch nicht abschließend geklärt ist.
Herr Domke fragt, ob es eine allgemeine Empfehlung seitens des Gesetzgebers für die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes gibt.
Frau Bansemer und Herr Rehme-Zingelmann führen aus, dass es solche Vorgaben nicht gibt. Es fanden jedoch mehrere Beratungen mit den anderen großen Städten in Mecklenburg-Vorpommern zur Grundsteuerreform statt. Diese haben ähnliche Herangehensweisen.
Herr Fuhrwerk erkundigt sich, ob es Festlegungen zur Abmilderung von Härtefällen gibt.
Frau Bansemer erklärt, dass es auch hierzu noch keine Vorgaben gibt. Der Bundesgesetzgeber muss zunächst den Begriff „Härtefall“ definieren.
Herr Rehme-Zingelmann ergänzt, dass ein Härtefall nicht mit den bisherigen Regelungen, sondern eventuell mit einem geänderten Verkehrswert ausgeglichen werden wird.
Herr Domke erkundigt sich nach der Anzahl der Einsprüche, die im Finanzamt eingegangen sind, gegen die Bescheide mit den Grundsteuermessbeträgen.
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Frau Teß fragt, ob man auch grundsteuerzahlungspflichtig ist, obwohl man beim Finanzamt einen Einspruch eingelegt hat.
Frau Bansemer erläutert, dass man hierfür im Zuge des Einspruches auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen musste.
Herr Ballentin möchte wissen, ob jährlich ein neuer Hebesatz festzulegen ist.
Aufgrund der Grundsteuerreform ist zum 01.01.2025 ein neuer Hebesatz festzulegen. Mögliche Anpassungen in den Folgejahren könnten sich aufgrund der Haushaltslage ergeben.
Nachfragen der Fraktionen zur Grundsteuerreform können gerne an die Verwaltung übermittelt werden. Frau Bansemer bietet bei Bedarf auch Gespräche mit den Fraktionen an.
Herr Domke regt an, dass auch für die Bürgerinnen und Bürger das Thema Grundsteuer und Aufkommensneutralität einmal dargestellt wird, ggf. in einer öffentlichen Veranstaltung.
Frau Bansemer nimmt die Anregung mit und wird das Besprechen.
Frau Bansemer informiert anschließend über die aktuelle Haushaltslage:
- Planansatz für Gewerbesteuer wird voraussichtlich erreicht
- Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für 2024 ist derzeit nicht erforderlich
- Zensus- und FAG-Bescheide liegen noch nicht vor
- der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die Genehmigung für seinen Haushalt erhalten und soll aufgrund seiner Haushaltslage die Kreisumlage von 40,0 % auf 42,5 % erhöhen. In der Planung für den Doppelhaushalt 2024/ 2025 wurde bereits eine Erhöhung der Kreisumlage berücksichtigt.
- Jahresabschlüsse 2022 und 2023 wurden an das Rechnungsprüfungsamt übergeben. Aus den Jahresabschlüssen ergeben sich voraussichtlich positive Haushaltsvorträge.
Herr Domke schlägt eine gemeinsame Beratung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 vor.
Des Weiteren erkundigt sich Herr Domke nach der Abrechnung der wesentlichen Produkte zum Stichtag 30.0.62024.
Die Abrechnung wird voraussichtlich im Oktober vorgelegt.
Frau Bansemer informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass am Samstag, den 21. September eine Schulung zum kommunalen Haushalt im Bürgerschaftssaal stattfindet. Über das Büro der Bürgerschaft können sich interessierte Bürgerschaftsmitglieder sowie sachkundige Einwohner noch anmelden.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.