12.11.2024 - 6.2 Verschmelzung der Columbus Cruise Center Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sieg, Herr Ortland, Herr Hohmann, Herr Meister, Herr Schmidt, Herr Jantzen, Herr Schröder

Herr Dr. Fanger, Herr Kremp, Frau Donath

 

Herr Dr. Fanger und Herr Kremp führen in die Vorlage ein:

  • CCCW wurde 2012 mit dem Mitgesellschafter Columbus Cruise Center Bremerhaven GmbH (CCCB) gegründet
  • Ziel: Entwicklung Kreuzfahrtdestination Wismar
  • CCCB ist in dem Geschäft etabliert mit umfangreichen Geschäftsbeziehungen und deshalb ein guter Partner
  • in den vergangenen Jahren wurde umfangreich in die erforderliche Infrastruktur im Alten Hafen investiert
  • ca. 80 % der Kreuzfahrtgäste kommen aus Deutschland und viele kommen für einen längeren Aufenthalt wieder
  • in Bremerhaven ist der Mietvertrag für den Terminalbetrieb ausgelaufen und nach dem Ausschreibungsverfahren ging der Zuschlag an ein anderes Unternehmen
  • CCCB stellt Betrieb zum 31.12.2024 ein und hat Anteile an CCCW gekündigt
  • Kreuzfahrtstandort Wismar soll bleiben: enge Zusammenarbeit zwischen Seehafen Wismar GmbH und Hansestadt Wismar
  • Verschmelzungsvertrag kann voraussichtlich im Frühjahr 2025 geschlossen werden nach Aufstellung/ Prüfung des Jahresabschlusses der CCCW zum 31.12.2024

 

Herr Hohmann fragt, ob auch zukünftig das Kreuzfahrtgeschäft beibehalten werden soll und welche Ansichten die Gewerbetreibenden dazu vertreten.

 

Frau Donath bejaht dies und berichtet über die Interessengemeinschaft Kreuzfahrt, in der sich neben Vertretern der Hansestadt Wismar auch Einzelhändler und Vereine engagieren. Zu prüfen wäre, ob die „Willkommenssituation“ (mit Shantychor, Flyer, Stadtplan) verbessert werden könnte. Diese wird aktuell von den Kreuzfahrtgästen und den Schiffscrews bereits positiv wahrgenomen.

Von der landesweiteen Interessengemeinschaft Kreuzfahrt wurde vor Kurzem eine Studie in Auftrag gegeben. Diese soll die ökonomischen Effekte der Kreuzfahrtbranche auf Anbieterseite im Bundesland analysieren. Nach Auswertung der Studie soll es Informationen und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige und wirtschaftlich vorteilhafte Entwicklung der Kreuzfahrtbranche geben. Frau Donath erklärt sich bereit, über die Ergebnisse der Studie im Ausschuss zu informieren.

 

Herr Dr. Fanger ergänzt, dass ein Overtourism wie in anderen deutschen Kreuzfahrtdestinationen seitens der Hansestadt vermieden werden soll.

 

Frau Donath erläutert, das 20 bis 25 Schiffsanläufe im Jahr möglich wären mit etwa 500 bis 1.000 Passagen pro Schiff.

 

Herr Meister fragt nach den Alternativen zur Verschmelzung auf die Seehafen Wismar GmbH.

Folgende Möglichkeiten wurden ebenfalls geprüft:

  • Zusammenarbeit mit einem anderen Kreuzfahrtunternehmen
  • Hansestadt übernimmt Aufgaben (Problem: keine Ressourcen)
  • Fortführung CCCW (Problem: jährliche Kosten von ca. 30 T€)

 

Nach Prüfung aller Alternativen wird die Verschmelzung auf die Seehafen Wismar GmbH vorgeschlagen.

 

Herr Schröder erkundigt sich nach der zukünftigen Vermarktung.

 

Frau Donath erläutert, dass dies durch die Hansestadt Wismar erfolgt. Mit Hilfe des ehemaligen Geschäftsführers der CCCW sollen die Kontakte zu den Reedereien gepflegt werden. Gemeinsam wird eruiert, welche Schiffe für den Hafen in Betracht kommen und welche Landausflüge von den Gästen nachgefragt werden.

 

 

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Beschluss:

 

I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung der Columbus Cruise Center Wismar GmbH als Ganzes auf die Seehafen Wismar GmbH mit Wirkung zum 31.12.2024.

 

II. Die Bürgerschaft beschließt,

1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gemäß § 47 Umwandlungsgesetz,

2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre,

3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes gemäß § 8 Umwandlungsgesetz,

4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung,

5. auf die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 S. 3 Umwandlungsgesetz und

6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse

 

zu verzichten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis: beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0